Rat des Klosterflecken Ebstorf

Der Rat des Klosterflecken Ebstorf ist das demokratisch legitimierte Hauptorgan der Gemeinde. Alle fünf Jahre stellen sich die Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl.

Die Ratsmitglieder mit dem Bürgermeister als obersten Repräsentanten beschließen unter anderem über die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Kommune, über den Namen der Kommune, das Dienstsiegel, das Wappen und die Flagge und über Satzungen und Ver­ordnungen. Weiterhin beschließt der Rat über die Erhebung öffentlicher Abgaben (Ge­bühren, Beiträge und Steuern) und die Haushaltssatzung.

Die Sitzungen des Rates sind meistens öffentlich, allerdings kann die Öffentlichkeit zum Beispiel bei Personalent­scheidungen zeitweise ausgeschlossen werden.

Alle Sitzungen der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf, der Stadt Bad Bevensen, des Klosterflecken Ebstorf und der Gemeinde Wriedel ab 1. Januar 2016 finden Sie unter:

Bürgerinfo:  https://ris-beb.itv-ue.de/bi/allris.net.asp

Ratsinfo:       https://ris-beb.itv-ue.de/ri/logon.asp